Bafa-geförderte Beratung für
kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
im Zeitraum 2023 – 2026

Bafa-geförderte Beratung für
kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
im Zeitraum 2023 – 2026

Bild: iloyd

Das Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle (Bafa) för­dert auch in den kom­men­den Jah­ren die Ent­wick­lung klei­ne­rer und mitt­le­rer Unter­neh­men durch Zuschüsse für die Inan­spruch­nahme exter­ner Bera­tungs­leis­tung. Ziel des Bun­des­pro­gramms „För­de­rung von Unter­neh­mens­be­ra­tun­gen für KMU“ ist, die Erfolgs­aus­sich­ten, die Leis­tungs- und Wett­be­werbs­fä­hig­keit sowie die Beschäf­ti­gungs- und Anpas­sungs­fä­hig­keit von klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men zu stär­ken.

Geför­dert wer­den 5 Tage oder 40 Stun­den Bera­tungs­leis­tung. Die Bemes­sungs­grund­lage beträgt dabei bun­des­ein­heit­lich 3.500 Euro.

Die Zuschüsse sind nicht rück­zahl­bar und kön­nen in fol­gen­der Höhe bean­tragt wer­den:

Pro Unter­neh­men sind bis zu zwei Bera­tun­gen pro Jahr för­der­fä­hig, maxi­mal jedoch fünf inner­halb der Richt­li­ni­en­dauer (2023 bis 2026). Maß­geb­lich ist immer das Datum der Antrag­stel­lung.

Die Beratung ist nur förderfähig, wenn sie von Beratungsunternehmen durchgeführt wird, die bei der Bafa gelistet sind!

Als gelis­te­tes Bera­tungs­un­ter­neh­men sind unsere Leis­tun­gen för­der­fä­hig. Wir beant­wor­ten gerne Ihre Fra­gen und unter­stüt­zen Sie bei der Antrag­stel­lung.

 

Wich­tige Infor­ma­tio­nen zum För­der­pro­gramm haben wir nach­fol­gend auf­ge­führt:

Sie sind noch nicht länger als 1 Jahr am Markt oder haben die Rechtsform geändert?

Für Unter­neh­men, die nicht län­ger als 1 Jahr am Markt sind oder die Rechts­form geän­dert haben, ist zwin­gend vor­lau­fend ein Infor­ma­ti­ons­ge­spräch mit einem Regio­nal­part­ner erfor­der­lich.

 

Eine aktu­elle Liste der Regio­nal­part­ner fin­den Sie unter die­sem LINK.

 

Das Gespräch kann drei Monate vor Antrag geführt wer­den, der Nach­weis muss spä­tes­tens mit Ein­rei­chung des Ver­wen­dungs­nach­wei­ses vor­ge­legt wer­den.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die …

Ein ruhen­des Gewerbe/Nebengewerbe ist nicht för­der­schäd­lich.

Nicht antragsberechtigt sind …

Das ist förderfähig:

Nicht förderfähig sind Beratungsmaßnahmen, die …

Bei Ärz­tin­nen oder Ärz­ten, Zahn­ärz­tin­nen oder Zahn­ärz­ten, Psy­cho­the­ra­peu­tin­nen oder Psy­cho­the­ra­peu­ten und Heil­prak­ti­ke­rin­nen oder
Heil­prak­ti­kern wer­den nur Bera­tun­gen geför­dert, deren Inhalt die Ein­füh­rung oder Anpas­sung eines Qua­li­täts­si­che­rungs­sys­tems ist. Bera­tun­gen dar­über hin­aus sind nicht för­der­fä­hig

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