Bafa-geförderte Beratung für
kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
im Zeitraum 2023 — 2026

Bafa-geförderte Beratung für
kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
im Zeitraum 2023 — 2026

Bild: iloyd

Das Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (Bafa) för­dert auch in den kom­men­den Jah­ren die Ent­wick­lung klei­ne­rer und mitt­le­rer Un­ter­neh­men durch Zu­schüs­se für die In­an­spruch­nah­me ex­ter­ner Be­ra­tungs­leis­tung. Ziel des Bun­des­pro­gramms „För­de­rung von Un­ter­neh­mens­be­ra­tun­gen für KMU“ ist, die Er­folgs­aus­sich­ten, die Leis­tungs- und Wett­be­werbs­fä­hig­keit so­wie die Be­schäf­ti­gungs- und An­pas­sungs­fä­hig­keit von klei­nen und mitt­le­ren Un­ter­neh­men zu stärken.

Ge­för­dert wer­den 5 Ta­ge oder 40 Stun­den Be­ra­tungs­leis­tung. Die Be­mes­sungs­grund­la­ge be­trägt da­bei bun­des­ein­heit­lich 3.500 Euro.

Die Zu­schüs­se sind nicht rück­zahl­bar und kön­nen in fol­gen­der Hö­he be­an­tragt werden:

Pro Un­ter­neh­men sind bis zu zwei Be­ra­tun­gen pro Jahr för­der­fä­hig, ma­xi­mal je­doch fünf in­ner­halb der Richt­li­ni­en­dau­er (2023 bis 2026). Maß­geb­lich ist im­mer das Da­tum der Antragstellung.

Die Beratung ist nur förderfähig, wenn sie von Beratungsunternehmen durchgeführt wird, die bei der Bafa gelistet sind!

Als ge­lis­te­tes Be­ra­tungs­un­ter­neh­men sind un­se­re Leis­tun­gen för­der­fä­hig. Wir be­ant­wor­ten ger­ne Ih­re Fra­gen und un­ter­stüt­zen Sie bei der Antragstellung.

 

Wich­ti­ge In­for­ma­tio­nen zum För­der­pro­gramm ha­ben wir nach­fol­gend aufgeführt:

Sie sind noch nicht länger als 1 Jahr am Markt oder haben die Rechtsform geändert?

Für Un­ter­neh­men, die nicht län­ger als 1 Jahr am Markt sind oder die Rechts­form ge­än­dert ha­ben, ist zwin­gend vor­lau­fend ein In­for­ma­ti­ons­ge­spräch mit ei­nem Re­gio­nal­part­ner erforderlich.

 

Ei­ne ak­tu­el­le Lis­te der Re­gio­nal­part­ner fin­den Sie un­ter die­sem LINK.

 

Das Ge­spräch kann drei Mo­na­te vor An­trag ge­führt wer­den, der Nach­weis muss spä­tes­tens mit Ein­rei­chung des Ver­wen­dungs­nach­wei­ses vor­ge­legt werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die …

Ein ru­hen­des Gewerbe/Nebengewerbe ist nicht förderschädlich.

Nicht antragsberechtigt sind …

Das ist förderfähig:

Nicht förderfähig sind Beratungsmaßnahmen, die …

Bei Ärz­tin­nen oder Ärz­ten, Zahn­ärz­tin­nen oder Zahn­ärz­ten, Psy­cho­the­ra­peu­tin­nen oder Psy­cho­the­ra­peu­ten und Heil­prak­ti­ke­rin­nen oder
Heil­prak­ti­kern wer­den nur Be­ra­tun­gen ge­för­dert, de­ren In­halt die Ein­füh­rung oder An­pas­sung ei­nes Qua­li­täts­si­che­rungs­sys­tems ist. Be­ra­tun­gen dar­über hin­aus sind nicht förderfähig

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